Risikomanagement nach REACH

Die Herstellung, der Vertrieb und der Umgang mit Chemikalien stellt für alle Beteiligte eine große Herausforderung dar. Noch immer ist bei einer Vielzahl von Chemikalien unbekannt, wie sie sich auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken. Das gilt insbesondere für persistente, sich in Organismen akkumulierende und toxische Substanzen, den sogenannten PBT-Stoffen. Diese gelten als die gefährlichsten für die Umwelt.

Die Begriffe des Risikomanagements und der Risikomanagementmaßnahmen in REACH sind wohlklingend, inhaltlich aber im Grunde nichts spektakulär Neues. Letztlich handelt es sich um eine besonders ambitionierte Art von Warn- und Benutzungshinweisen. Warn- und Benutzungshinweise sind, gerade im Hinblick auf Chemikalien, nicht neu. Auch im Zivilrecht kennt man derartige Pflichten schon seit langem, geregelt unter anderem durch produkthaftungsrechtliche und kaufrechtliche Vorschriften. Risikomanagementmaßnahmen sind jedoch ernst zu nehmen. Dies gilt für den Registranten wie für den Verwender gleichermaßen. Der Registrant, der sie empfiehlt, kann hierüber teilweise die Prüfanforderungen verringern, zum anderen haftet er grundsätzlich zivilrechtlich für Fehlinformation oder ungenügende Hinweise in Bezug auf Risikomanagementmaßnahmen. Der Verwender wird durch die empfohlenen Risikomanagementmaßnahmen beschränkt in der Frage, wie er den Stoff oder die Zubereitung einsetzen kann. Hält er sich aber an die Empfehlung, besteht zumindest die Möglichkeit, etwaige Gegenansprüche eines Geschädigten an den Hersteller weiterzureichen. Und generell trifft alle Beteiligten die Verpflichtung, für das Risikomanagement relevante Informationen innerhalb der Lieferkette weiterzugeben.
Autor(en)
Prof. Dr. Eike Albrecht
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2008 (Juni 2008)
Verkaufspreis
€ 25,00