Das Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts
Seit dem 18.08.2005 ist das Europäische Grundstoffüberwachungsrecht durch die drei neuen EG-Verordnungen Nr. 273/2004 betreffend den innergemeinschaftlichen Verkehr mit Grundstoffen1 (nachfolgend „EG-BinnenhandelsVO†genannt), Nr. 111/2005 betreffend den Handel mit Grundstoffen zwischen Wirtschaftsbeteiligten in der Gemeinschaft und solchen in Drittländern2 (nachfolgend „EG-AußenhandelsVO†genannt) sowie Nr. 1277/2005 mit Durchführungsvorschriften zu den vorgenannten Verordnungen3 (nachfolgend „EG-DurchführungsVO†genannt) auf ein neues Fundament gestellt worden.
Insgesamt schließt das neue GÜG viele der unerwünschten Lücken, die die EG-Verordnungen noch gelassen haben, allerdings waren dem deutschen Gesetzgeber kompetenzrechtliche Schranken gesetzt, noch weitergehende Verbesserungen der Rechtslage zu schaffen. Die vielen Verbesserungsmöglichkeiten, die noch immer bestehen, können daher nur Gegenstand der Evaluierung der EG-Verordnungen sein, die bereits in Art. 16 der EG-BinnenhandelsVO bzw. Art. 32 Abs. 2 der EG-AußenhandelsVO angesprochen wird. Dass auch diese Evaluierung und ggf. Verbesserung der EU-Rechtslage schwierig wird, wird bereits daraus deutlich, dass für diese Evaluierung innerhalb der EGKommission verschiedene Generaldirektionen zuständig sind35. Auch die Beteiligung der Mitgliedsstaaten durch Bildung einer Evaluierungs-Arbeitsgruppe ist vorgesehen. Ein Zwischenbericht an Rat und Parlament ist für August 2008 geplant.
Autor(en)
Dr. Sascha Reichardt
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2008 (Juni 2008)
Verkaufspreis
€ 25,00