Das Komitologie-Verfahren
Der Begriff „Komitologie†leitet sich von dem französischen Wort „comité†für „Ausschuss†ab. Im europäischen Kontext versteht man unter Komitologie die Tätigkeit von Verwaltungs- und Expertenausschüssen. Diese unterstützen die Kommission bei der Erarbeitung und Verabschiedung von Bestimmungen zur Durchführung von europäischen Rechtsakten (Richtlinien und Verordnungen). Die Kommission als Organ der Exekutive übt somit hierbei im Rahmen der ihr übertragenen Kompetenzen Legislativfunktion aus. Ein vergleichbares Instrument ist im nationalen Recht der Erlass von Rechtsverordnungen durch die Verwaltung.
I.Was ist Komitologie?
II. Die Komitologie-Verfahren
III. Informationen für Rat und EP/ Information der Öffentlichkeit
IV. Mitwirkungsrechte des Betroffenen/ Rechtsschutzmöglichkeiten
V. Kritikpunkte am Komitologie-Verfahren
VI. Komitologie und REACH
Autor(en)
Prof. Dr. Reinhard Quick, Ulrike Schmülling
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2008 (Juni 2008)
Verkaufspreis
€ 25,00