Ausbauasphalt und Straßenaufbruch Vorerkundung und sachgerechter Umgang im Rahmen der Sanierung von Verkehrsflächen
Bis in die 80er Jahre wurde Pech bzw. Teer als Bindemittel im Straßenbau eingesetzt, sowohl in reiner Form, aber auch mit Bitumen vermischt (Carbobitumen). Dabei wurde Teer für alle Schichten im Asphaltaufbau verwendet. Früher wurden auch vielfach Tränkdecken (Makadam-Bauweise) mit Teer hergestellt. In den alten Bundesländern kam überwiegend Steinkohlenteer zum Einsatz, in den neuen Bundesländern auch Braunkohlenteer.
Teerhaltige Abfälle werden erst seit 2002 (mit dem Übergang auf das Europäische Abfallverzeichnis) als gefährliche Abfälle eingestuft. Teerhaltige Ausbauasphalte stellen eine mengenmäßig äußerst bedeutsame Quelle für Schadstoffe dar, insbes. für PAK. Eine belastbare, bundesweite Statistik hierzu liegt allerdings nicht vor. Es kann sehr grob geschätzt mit Mengen zwischen 1,0 und 2,0 Mio. Mg gerechnet werden, wobei die Anteile an Verwertung und Beseitigung unklar sind. Umso erstaunlicher ist es, dass der Umgang mit teerhaltigen Ausbauasphalten bundesweit nicht einheitlich geregelt ist, sondern den Ländern überlassen bleibt, wie sie geltendes Recht interpretieren – mit sehr unterschiedlichen rechtlichen Ergebnissen. Auch im aktuellen Arbeitsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung sind keine näheren Ausführungen hierzu zu finden.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Heinz Bogon
Contentpartner
© Wasteconsult International
Publikation
Abfallforschungstage 2008 (Juni 2008)
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