Untersuchungen zur Feststellung der Durchfeuchtung von Abfalldeponien mittels geophysikalischer Methode
Nach der Umsetzung der EU-Richtlinie in Form der Deponieverordnung ist es erlaubt, eine Infiltration von Wasser in den Deponiekörper unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel vorzunehmen. Die gesetzlichen Regelungen zur Wasserinfiltration finden sich in der Deponieverordnung (DepV) vom 24. Juli 2002. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass nach der Aufbringung der Oberflächenabdichtung eine Austrocknung des abgelagerten Abfalls (Mumifizierung) stattfindet. Seit Juni 2005 muss auf allen Deponieabschnitten, die nach der TA Siedlungsabfall (TASi) Hausmüll abgelagert hatten, die Ablagerung beendet und der Deponieabschnitt mit einer Oberflächenabdichtung versehen werden.
Im nachfolgenden Beitrag wird ein Auswertungsalgorithmus vorgestellt, der mittels der Gleichstromgeoelektrik das qualitative Wasserverteilungspotenzial von Infiltrationsanlagen auf Deponien in Filmsequenzen bzw. Bildern darstellen kann. An einem Fallbeispiel werden die Rahmenbedingungen und die einzelnen Auswertungsschritte erläutert (Wagner et al. 2007). Der Artikel erschien in leicht veränderter Form bereits in der Zeitschrift Müll und Abfall.
Autor(en)
Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger, Dipl.-Ing. Norberth Kloos
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
20. Kasseler Abfallforum (2008) (April 2008)
Verkaufspreis
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