Gewerbliche Abfallsammlungen als Ausnahmetatbestand
Die jüngsten Beschlüsse des OVG Lüneburg und des VGH Mannheim haben das Thema der sog. gewerblichen Abfallsammlungen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG erneut auf die Diskussions-Plattform gebracht.
In Anbetracht der sehr unterschiedlichen Ansatzpunkte in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wird es unumgänglich sein, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage demnächst intensiv auseinandersetzen muss, wann überwiegende öffentlichen Interessen einer gewerblichen Sammlung von nicht gefährlichen Abfällen entgegenstehen. Es bleibt zu hoffen, dass dabei stärkere Berücksichtigung findet, dass das öffentlich-rechtliche Entsorgungsprinzip keine Durchlöcherung wie ein Schweizer Käse verträgt, ohne seine Funktion zu verlieren, namentlich eine jederzeit und damit dauerhaft verfügbare Abfallentsorgung in jedem Winkel des Entsorgungsgebietes zu einer verträglichen Abfallgebühr mit dem Ziel der unbegrenzten Entsorgungssicherheit für jedwede Abfälle sicherstellen.
Autor(en)
Dr. jur. Peter Queitsch
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2008 (April 2008)
Verkaufspreis
€ 32,00