Verschärfung der emissionsschutzrechtlichen Anforderungen an die Müllverbrennung – Planungen der Bundesregierung
Neueste Untersuchungen der EU zeigen, dass die Belastung der Menschen mit Luftschadstoffen wie PM, NO2 und NH3 auch dann noch in deutlichem Maße bestehen bleiben, wenn die Implementierung der bestehenden gesetzlichen Regelungen effizient umgesetzt wird. Die Kommission hat deshalb eine sogenannte Thematische Strategie entworfen. Ziel der Strategie soll nach dem 6. Umweltaktionsprogramm der EU3 das Erreichen einer Luftqualität sein, von der keine inakzeptablen Auswirkungen bzw. Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Daher sind die Anstrengungen zur Emissionsreduzierung zu verstärken.
Für die thermische Abfallbehandlung ist insgesamt der höchste Abgasreinigungsstandard in der Abfallwirtschaft erreicht. Dieser Standard wird im praktischen Betrieb zuverlässig eingehalten und von MVA in der Regel deutlich unterschritten. Dennoch wird es für MVA aber auch für die Mitverbrennung erforderlich sein, die Anlagen zukünftig mit verbesserter NOx-Minderung zu betreiben. Hierfür ist eine Verordnung (37. BImSchV) mit verschärften Emissionswerten in der Entscheidungsfindung. Aufgrund der internationalen Verpflichtungen sind die Emissionen von NOX nicht nur auf dem bisherigen Niveau zu halten, sondern darüber hinaus weiter deutlich zu senken. Es ist ratsam, im Falle von anstehenden Investitionsentscheidungen den fortentwickelten Stand der Technik schon jetzt zugrunde zu legen.
Autor(en)
Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
20. Kasseler Abfallforum (2008) (April 2008)
Verkaufspreis
€ 5,00 oder im Premium-Abonnement enthalten