Chancen interkommunaler Beschaffungskooperation nutzen!

Öffentliche Auftraggeber, die ihren Bedarf an Gütern oder Dienstleistungen alleine und daher nur in kleinen Mengen befriedigen, verschenken häufig erhebliche Effizienz- und Kostenvorteile, die durch Beschaffungskooperationen entstehen können. Wird der Beschaffungsbedarf mehrerer Auftraggeber gebündelt, so können eine stärkere Nachfragemacht erlangt und damit auch bessere Preise und Bezugskonditionen durchgesetzt werden. Darüber hinaus kann eine Beschaffungskooperation auch dazu beitragen, spezialisiertes Know-how aufzubauen und interne Arbeitsprozesse besser und effektiver zu gestalten. Gerade dann, wenn auf der Marktgegenseite starke und große Anbieter gegenüber stehen, ist es sinnvoll, durch eine entsprechende Kooperation mehrerer öffentlicher Auftraggeber wieder "die gleiche Augenhöhe" herzustellen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die rechtlichen Hindernisse auf dem Weg zu einer kommunalen Beschaffungskooperation regelmäßig überwindbar sind. Öffentliche Auftraggeber, die durch eine Kooperation Effizienz- und Kostenvorteile erschließen wollen, sollten sich daher durch die juristischen Fragestellungen von ihrem Vorhaben nicht abbringen lassen. GGSC hilft gern dabei, die Kooperation für alle Beteiligten zu einem Erfolg zu führen!
Autor(en)
RA Hartmut Gaßner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
20. Kasseler Abfallforum (2008) (April 2008)
Verkaufspreis
€ 5,00 oder im Premium-Abonnement enthalten