Die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie – Stand und Perspektiven für die 2. Lesung des Europäischen Parlaments
Obwohl die umfassende Novellierung des mittlerweile über 30 Jahre alten EGAbfallrechts bereits seit 1997 von der Gemeinschaft als notwendig anerkannt1 worden ist, hat die Umsetzung erhebliche Zeit in Anspruch genommen. Die Grundlage des Novellierungsprozesses legte die Kommission mit der am 27.05.2003 verabschiedeten Mitteilung zur thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling2, in der sie die Probleme der europäischen Abfallpolitik intensiv analysierte und den Änderungsbedarf – insbesondere die Verbesserung von Umweltstandards und die Modernisierung des rechtlichen Rahmens – festlegte. Die Umsetzung der Strategie erfolgte in zwei Schritten: In einem ersten Schritt nahm die Kommission die Novellierung der EG-Abfallverbringungsverordnung3 in Angriff.
2 Die Kernpunkte der politischen Einigung und des Gemeinsamen Standpunktes
2.2 Der Abfallbegriff
2.3 Die 5-stufige Abfallhierarchie
2.4 Grundpflichten und Entsorgungsverantwortung
2.5 Die Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung
2.6 Die Stärkung von Umweltstandards
2.7 Better Legislation" und Bürokratieabbau