Demontage- und Verwertungspflichten nach der EG-Altfahrzeug-Richtlinie und der nationalen Altfahrzeug-Verordnung
Ein Problemkreis bei dem Vollzug der AltfahrzeugV betrifft die Demontage- und Verwertungspflichten, insbesondere das zeitliche Eingreifen der freiwilligen Selbstverpflichtung zur umweltgerechten Altautoverwertung (PKW) im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes der deutschen Automobilindustrie vom 21.2.1996.
In diesem Beitrag wird die Entsorgung von Kunststoffbauteilen als Beispielsfall zur Darstellung der Problematik herangezogen. Zunächst ist an der AltfahrzeugV anzusetzen und zu untersuchen, wie die Verordnung die Behandlung von großen Kunststoffbauteilen im Rahmen der Altautoentsorgung regelt. Anschließend wird eine entsprechende Prüfung für die EG-AltfahrzeugRL vorgenommen.
Autor(en)
Professor Dr. Kristian Fischer
Contentpartner
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Publikation
AbfallR 04 / 2003 (August 2003)
Verkaufspreis
€ 32,00