Ist die Hausmüllverbrennung unzulässig?

Zu den Auswirkungen der EuGH-Urteile vom 13.2.2003 auf laufende Ausschreibungsverfahren der Restabfallentsorgung.

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 13.2.2003 in den Rechtssachen "Belgische Zementwerke" und "Hausmüllverbrennung" bzw. "Luxemburg" werfen viele Fragen in bezug auf den Fortbestand der deutschen Rechtslage und abfallwirtschaftlichen Praxis auf und haben eine entsprechend lebhafte Diskussion ausgelöst. Im Vordergrund der Diskussion und Analyse des Urteils in Sachen "Hausmüllverbrennung" steht dabei die Frage, ob überhaupt noch und unter welchen Bedingungen Müllverbrennungsanlagen bzw. Müllheizkraftwerke für eine energetische Verwertung in Betracht kommen. Dabei geht es regelmäßig um die Frage der Möglichkeit der energetischen Verwertung heizwertreicher Abfälle in diesen Anlagen. Mit dem Beitrag von Jungnickel/Wollschläger im letzten Heft der "Recht der Abfallwirtschaft" wurde die Diskussion um eine neue Facette bereichert: Die Autoren vertreten die Auffassung, dass aufgrund der EuGH-Urteile die Praxis der Entsorgung von Hausmüll in Müllverbrennungsanlagen in Zweifel gezogen werde und hierdurch zahlreiche laufende bzw. bereits abgeschlossene Ausschreibungsverfahren der Restabfallentsorgung berührt seien. Dieser These treten die nachfolgenden Ausführungen entgegen.
Autor(en)
RA Dr. Martin Dieckmann, Dipl.-Geogr. Katja Koch
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2003 (August 2003)
Verkaufspreis
€ 32,00