Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit beim Einsatz von Abfällen zur Substitution von Roh- oder Brennstoffen in Produktionsanlagen

Die Verwertung von Abfällen durch ihren Einsatz als Rohstoffsubstitute (stoffliche Verwertung) oder Ersatzbrennstoffe (energetische Verwertung) in Produktionsprozessen stellt einen elementaren Bestandteil der Kreislaufwirtschaft dar.

Im folgenden Beitrag wird die Abgrenzung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Produktionsanlagen, in denen Abfälle eingesetzt werden, gegenüber Abfallentsorgungsanlagen im Sinne des 8. Abschnitts des Anhangs der 4. BImSchV erörtert. Dabei wird auch auf die Genehmigungsbedürftigkeit von notwendigen Teilen und Nebeneinrichtungen komplexer Anlagen eingegangen.
Autor(en)
Klaus Stefan Kälberer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2003 (August 2003)
Verkaufspreis
€ 32,00