Umsetzung des Einwegpfandes - Stand und Perspektiven
Auf der Grundlage der geltenden Verpackungsverordnung haben Bund und Länder durchgesetzt, dass Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke ganz überwiegend nur noch mit Pfand in Einwegverpackungen vertrieben werden dürfen.
Die Rechtmäßigkeit der Pfandpflicht, also ihre Vereinbarkeit mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, mit den Wirtschaftsgrundrechten der Verfassung (Art. 3, 12 u. 14 GG) und mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht, ist nach wie vor nicht höchstrichterlich geklärt. Auch zentrale Fragen der Umsetzung der Pfandpflicht sind offen. Dies ist Anlass, Stand und Perspektiven der Umsetzung des Einwegpfandes darzustellen.
Autor(en)
Prof. Dr. Clemens Weidemann, RA Dr. Andreas Neun
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2003 (August 2003)
Verkaufspreis
€ 32,00