"Progressives Umweltgesetzbuch?"

Konferenz des Öko-Instituts, der Deutschen Umwelthilfe und des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen am 29. und 30. Oktober 2007 in Berlin

Die Bestrebungen um eine übergreifende Kodifikation des deutschen Umweltrechts gehen über 20 Jahre zurück. Frühere Anläufe zu einem Umweltgesetzbuch (UGB) scheiterten an politischen und kompetenziellen Bedenken. Der Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 setzte die Neuordnung des Umweltrechts erneut auf die Agenda. Voraussetzung dafür war zunächst die im September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform, Teil I, die die Gesetzgebungskompetenzen für den Umwelt- und Naturschutz grundlegend neu geregelt hat. Die vom Bundesumweltministerium bis Ende September vorgelegten Arbeitsentwürfe für ein Umweltgesetzbuch – wenn auch noch nicht der für Ende September angekündigte Referentenentwurf des UGB, der schließlich erst am 27.11.2007 vorgelegt wurde – waren Gegenstand der Konferenz von Öko-Institut, Deutscher Umwelthilfe und Unabhängigem Institut für Umweltfragen am 29. und 30.10.2007 in Berlin, die unter reger Beteiligungvon Fachleuten und Interessierten aus Verbänden, Verwaltung, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft stand. Die Anwesenden wurden von Michael Zschiesche, Geschäftsführer des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen, begrüßt, der auf die große umweltpolitische Bedeutung des Projekts "Umweltgesetzbuch" hinwies.
Autor(en)
Miriam Dross
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 01 / 2008 (Februar 2008)
Verkaufspreis
€ 32,00