Die Bedeutung von REACh für die Bekleidungsindustrie

Zum 1. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft, die unter dem Schlagwort REACh (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) bekannt wurde. REACh verfolgt das Hauptziel, durch den sicheren Umgang mit Stoffen die Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem es neue Regelungen zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (im REACh-Jargon: "Stoffe") schafft.

REACh wird aus den geschilderten Gründen keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Bekleidungsunternehmen haben. Das bestehende Verbraucherschutzrecht zwingt zu Reaktionen weit unterhalb der REACh-Schwellen. Die kommende Liste gefährlicher Stoffe wird allerdings im Rahmen der Sorgfaltpflicht der Produzenten und Importeure ständig daraufhin zu prüfen sein, ob sich hier Stoffe finden, die in der textilen Kette relevant sind. Gegebenenfalls wären die Zulieferer in der Regel anzuweisen, die betreffenden Stoffe zu vermeiden. Man sollte aber die mittelbaren Auswirkungen nicht unterschätzen: REACh wird die Aufmerksamkeit und die Sensibilität von Verbrauchern, Behörden und Marktpartnern noch stärker auf das Thema Produktsicherheit lenken. Die bestehenden Qualitätssicherungssysteme sind daher zu überprüfen und auf ihre Effektivität hin zu überprüfen.
Autor(en)
Rechtsanwalt Thomas Rasch
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2008 (Februar 2008)
Verkaufspreis
€ 25,00