Ist das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes europarechtskonform?
Es gibt derzeit zwei "Megathemen" in der internationalen und europäischen Umweltpolitik: den Klimaschutz und den Erhalt der Biodiversität. Während sich im Klimaschutz in der rechtlichen Umsetzung eine aktive Rolle der Europäischen Gemeinschaften und Deutschlands abzeichnet, bleibt es bei der Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt aus dem Jahre 1992 schwierig. Hauptumsetzungsinstrument der CBD im europäischen Gemeinschaftsrecht sind die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, flankiert von Regelungen des Wasserrechts, des Landwirtschaftsrechts und der Umwelthaftung, wobei im marinen Bereich an die Stelle der Wasserrahmenrichtlinie (künftig) die Meeresstrategierichtlinie tritt und an die Stelle der landbezogenen Gemeinsamen Agrarpolitik seit 2002 eine erneuerte, wenn auch nach wie vor sehr fragile und wenig konsequente Gemeinsame Fischereipolitik.