Neuordnung des Altholzrechts

Am 1. März 2003 tritt die Verordnung über die Entsorgung von Altholz in Kraft.

Nach der Verabschiedung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG)2 und dem Erlass der Biomasseverordnung (BiomasseV)3 ist dies der letzte und entscheidende Schritt auf dem Weg zu einer Neuordnung des Altholzrechts. Im Zentrum der Neuregelungen steht die Altholzverordnung (AltholzV), die als Art. 1 der Artikelverordnung über die Entsorgung von Altholz bekannt gemacht wurde. Ihr Ziel sind die stoffstromspezifische Konkretisierung der Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz sowie die Vereinheitlichung der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland, die angesichts zunehmender Divergenz und Dichte landesrechtlicher Verwaltungsvorschriften zum Altholzrecht als notwendig empfunden wurde. Nicht motiviert war der Erlass der Altholzverordnung hingegen durch EG-rechtliche Vorgaben, die in diesem Bereich bislang nicht existieren.
Autor(en)
RA Dr. Anno Oexle
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2003 (Januar 2003)
Verkaufspreis
€ 32,00