Anforderungen der Deponie- und der Abfallablagerungsverordnung für den Weiterbetrieb von Deponien
Das Deponierecht hat sich wesentlich geändert. Wichtige Ergänzungen ergeben sich aus Änderungen des KrW-/AbfG im Zusammenhang mit dem Artikelgesetz 2001 zur Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien.
Im März 2001 ist zudem die Abfallablagerungsverordnung – AbfAblV – und zum 1. 8. 2002 die Deponieverordnung – DepV – in Kraft getreten. AbfAblV und DepV regeln Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Deponien, insbesondere auch an die abzulagernden Abfälle. Beide Verordnungen stellen aber auch Anforderungen an den Weiterbetrieb von oberirdischen und untertägigen Altdeponien, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnungen bereits betrieben wurden (vgl. §§ 14, 15 DepV und § 6 AbfAblV). § 14 DepV unterscheidet insoweit zwischen oberirdischen Deponien, die am 01.08. 2002 in der Ablagerungsphase waren und alle entsprechenden Anforderungen der DepV sowie bei Deponien im Geltungsbereich der AbfAblV zusätzlich deren Anforderungen erfüllten und Deponien, die diese Anforderungen nicht erfüllten.
Autor(en)
RA Prof. Dr. Martin Beckmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2003 (Januar 2003)
Verkaufspreis
€ 32,00