Zur Vergabe von Aufträgen außerhalb eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens

Anmerkungen zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Geelhoed in den EuGH-Rechtssachen C-20/01 und C-28/01

Die Rechtssachen C-20 / 01 und C-28 / 01 betreffen Verfahren nach Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission wirft der Bundesrepublik jeweils vor, bestimmten Verpflichtungen aus der Richtlinie 92 /50 / EWG des Rates vom 18. 6. 1972 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nicht nachgekommen zu sein und dadurch eine Vertragsverletzung begangen zu haben. Die Vorwürfe der Kommission beziehen sich auf zwei Vergaben im Land Niedersachsen. In dem Verfahren C-20 / 01 hatte die Gemeinde Bockhorn mit einem Energieversorgungsunternehmen (Energieversorgungsunternehmen Weser-Ems- Aktiengesellschaft – EWE) einen Vertrag über die Behandlung von Abwasser mit einer Laufzeit von 30 Jahren beginnend ab dem 1. 1. 1997 abgeschlossen. Die Kommission wirft der Bundesrepublik vor, die Beauftragung des Energieversorgungsunternehmens vorgenommen zu haben, ohne ein den Art. 8 und15 Abs. 2 der Richtlinie 90 /52/ EWG entsprechendes Vergabeverfahren durchgeführt und ohne eine Bekanntmachung über die Ergebnisse des Vergabeverfahrens an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften gesandt zu haben.
Autor(en)
RA Dr. Stefan Gesterkamp
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2003 (Januar 2003)
Verkaufspreis
€ 32,00