Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)1 ist am 1. 1. 2003 in Kraft getreten. Ihre Zielsetzung ist es, Rechtssicherheit und Vollzugsklarheit für den Bereich der Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle herzustellen.

Indes hat die Diskussion um die Umsetzung der Verordnung in den wenigen Monaten zwischen ihrer Verabschiedung und ihrem Inkrafttreten bereits deutlich gemacht, dass dieses Ziel angesichts der Unklarheit und des Kompromißcharakters vieler ihrer Regelungen nur schwerlich erreicht werden wird. Dies ist schon daran erkennbar, dass die für den Vollzug zuständigen Länder im Vorfeld des Inkrafttretens ein Bedürfnis dafür gesehen haben, die insgesamt nur wenige Seiten und Paragraphen umfassende Verordnung durch „Vollzugshinweise“ bzw. „Interpretationspapiere“ zu unterlegen, die in ihrem Umfang weit über den Verordnungstext hinaus gehen. Auch im juristischen Schrifttum werden erste Stimmen laut, die die Regelungen der Gew- AbfV unter verschiedensten Gesichtspunkten problematisieren. Dies alles führt deutlich vor Augen, dass mit dem Erlass der Verordnung die Diskussion über die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle keineswegs beendet ist, sondern vielmehr nur in eine zweite Phase eintritt.
Autor(en)
RA Dr. Martin Dieckmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2003 (Januar 2003)
Verkaufspreis
€ 32,00