Anforderungen und Erfahrungen zum Betrieb von Abfallzwischenlagern

Seit dem 01.06.2005 dürfen auf Deponien nur noch Abfälle abgelagert werden, die die Zuordnungskriterien der Abfallablagerungs- und der Deponieverordnung einhalten. Da zu diesem Zeitpunkt die Behandlungskapazitäten nicht ausreichten, wurden mehrere Zwischenlager für unbehandelte und heizwertreiche Abfälle errichtet („Notfallzwischenlager“). Weitere Zwischenlager existieren oder sind geplant für die Zwischenlagerung von Abfällen während Ausfallzeiten von Behandlungsanlagen („Ausfallzwischenlager“) oder als logistische Zwischenlager, um qualitative oder quantitative Schwankungen des Abfallaufkommens vor einer Behandlungsanlage kompensieren und so die Anlage gleichmäßiger auslasten zu können („Logistiklager“).

Autor(en)
Wolfgang Bräcker
Contentpartner
© Verlag Abfall aktuell
Publikation
Hamburger Berichte zur Abfallwirtschaft Band 31 - Deponietechnik (Februar 2008)
Verkaufspreis
im BASIC-Abonnement enthalten