Verwertungsverordnungen des Bundes – Erste Gedanken zum Arbeitsentwurf der Verordnung zur Änderung der BBodSchV

Das BMU hat einen Arbeitsentwurf der Verordnung zur Regelung des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Änderung der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung mit Stand vom 13.11.2007 zur Diskussion gestellt. Sie besteht im Wesentlichen aus Art. 1, der den Einbau von mineralischen Abfällen und anderen Materialien in technischen Bauwerken in einer neuen Verordnung – der ErsatzbaustoffV – regeln soll, und dem Art. 2, der eine Änderung der BBodSchV dahin enthält, dass ein neuer § 12a das Auf- und Einbringen von Material unter- oder außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht regeln soll.Es ist zu begrüßen, dass insbesondere für die Verfüllung von Tagebauen einheitliche Regeln geschaffen werden, die den Anforderungen des Bodenschutzrechts nach Maßgabe des Tongrubenurteils II des BVerwG genügen sollen. In dieser Hinsicht begegnet der Arbeitsentwurf indes schon in der grundsätzlichen Konzeption Bedenken. Nachfol-gend wird zu dem zweiten Teil des Arbeitsentwurfs der Artikelverordnung – d.h. zur Änderung der BBodSchV – Stellung genommen.

Der Verordnungsentwurf entfernt sich deutlich von den LAGA-Eckpunkten und dem bisherigen Bodenschutzkonzept. Dies gilt für die Weichenstellung, die wertebezogenen Anforderungen nicht mehr in Feststoff-, sondern in Eluatgrenzwerten niederzulegen, aber auch für etliche Details wie etwa die in die Begründung verpackte Zulassung kompensatorischer technischer Sicherungsvorkehrungen. Dies erzeugt nicht nur Rechtsunsicherheit, sondern wirft auch Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem höherrangigen BBodSchG auf.
Autor(en)
Dr. Thorsten Attendorn
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2008 (Januar 2008)
Verkaufspreis
€ 32,00