Die Alte und die Neue – Vorgaben für Bio-Auslobungen nach der aktuellen und nach der neuen Öko-Verordnung
Der Bio-Boom ist ungebrochen. Gesundheits-, Tier- und Umweltschutzaspekte motivieren eine immer weiter steigende Zahl von Verbrauchern zum Kauf von Bio-Produkten. Der Absatz von Bio-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel wächst unaufhörlich, Wachstumsgrenze ist derzeit vor allem mangelnde Verfügbarkeit. Der Absatzschwerpunkt hat sich dabei von den Reformhäusern zu Supermärkten verschoben; der Marktanteil der Discounter verzeichnet die höchsten Wachstumsraten. Während bereits heute ca. drei Viertel der über 14jährigen Deutschen gelegentlich oder häufig Bio-Lebensmittel kaufen, erwarten die Verbraucher von sich selbst für die Zukunft eine Zunahme des Einkaufs von Bio-Lebensmitteln. Dabei greifen Verbraucher mit höherem Einkommen bisher häufiger zu Bio-Produkten. Ein Verzicht auf den Erwerb von Bio-Produkten erfolgt oft nur aufgrund der höheren Preise gegenüber konventionellen Lebensmitteln.
Aufgrund des zweistufigen Vorgehens ist eine abschließende Beurteilung der Neufassung der Öko-Verordnung bisher nicht möglich. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich jedoch bereits festhalten, dass die neue Öko-Verordnung keine Abkehr von den bisherigen Regelungen für den ökologischen Landbau mit sich bringt, sondern vielmehr eine Weiterentwicklung darstellt. Die politischen Hauptziele, mehr Transparenz und einen einheitlicheren Markt für Öko-Produkte zu schaffen, dürften insbesondere durch die klarere und hervorgehobene Formulierung der Ziele und Grundsätze, die strukturellen Vereinfachungen und den Verwendungszwang für das Gemeinschaftslogo zumindest in Teilen erreicht werden. Auch der weitere Ausbau des Anwendungsbereiches durch die Aufnahme neuer Erzeugnisse und die strukturellen Änderungen im Bereich der Kontrollen werden der Entwicklung des Öko-Sektors zu Gute kommen. Inwieweit die vereinfachte Auslobungsmöglichkeit einzelner Öko-Zutaten einen Anreiz für Lebensmittelunternehmer darstellen wird, wenn schon kein Öko-Produkt, so doch zumindest ein "Produkt mit Öko" herzustellen, wird sich erweisen müssen. Ebenso bleibt abzuwarten, inwieweit sich die veränderten Importbedingungen – insbesondere was die Beschaffung von Zutaten auf dem außereuropäischen Markt betrifft – auf den Öko-Lebensmittel-Sektor auswirken werden – in positiver wie in negativer Hinsicht. Schließlich ist festzuhalten, dass die grundsätzliche Beibehaltung der GVO-Regelung, die bei unfreiwilligen GVO-Einträgen gerade keine Null-Toleranz enthält, in einigen Kreisen zwar auch aus ideologischen Gründen Kritik hervorgerufen hat. Im Ergebnis dürfte dieses Vorgehen jedoch der Entwicklung des ökologischen Landbaus dienlich sein. In vielen Bereichen ist es nur unter erheblichem Kostenaufwand möglich, jeglichen unfreiwilligen GVO-Eintrag auszuschließen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Verbraucherentscheidung gegen ein Bio-Produkt häufig über den Preis fällt, wäre dies wachstumsschädlich. In anderen Fällen dürfte ein Ausschluss derartiger Einträge sogar ausgeschlossen sein, so dass hier eine Bio-Produktion nicht mehr in Betracht käme. Darüber hinaus besteht mit der "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung57 eine Möglichkeit, Lebensmittel, die unter Ausschluss grüner Gentechnik hergestellt wurden, besonders zu bewerben.