Revision der EG-Biozid-Richtlinie – die Richtlinie soll modernisiert und entschlackt werden

In Kürze wird die EU mit der Revision der EG-Biozid-Richtlinie beginnen. Die geltende Biozid-Richtlinie verpflichtet die EU-Kommission, dem Rat sieben Jahre nach Ende der Umsetzungsfrist – also bis Ende 2007 – einen Bericht vorzulegen, der insbesondere Verfahrensvereinfachungen beleuchten und Wege zur Modifizierung der Richtlinie zeigen soll. Es kann davon ausgegangen werden, dass es nicht bei diesem Bericht bleibt; vielmehr wird erwartet, dass die Kommission 2008 einen Vorschlag für eine Modernisierung der Richtlinie vorlegen wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird seine dafür zu entwickelnde Position auf einen breit angelegten Diskurs mit möglichst vielen Betroffenen stützen.

Es wird analysiert, dass es für die genannten Rechtsbereiche wünschenswert wäre, wenn es in regelmäßigen Zeitabständen zu kritischen Bestandsaufnahmen was die Erfahrungen mit den Verfahrensvorschriften und der wissenschaftlichen Unterlegung der Verwaltungsentscheidungen kommt. Es wird dafür geworben, dass diese Prozesse von allen Seiten konstruktiv gestaltet werden, weil nur so Veränderungen von Regelungen und Rechtssicherheit der Sachbereiche möglich sind. Es wird dargestellt, wie in Deutschland der anstehende Review-Prozess zur EG-Biozidrichtlinie organisiert werden soll. Die entscheidende politische Randbedingung aus Sicht des BMU ist es, die Vorschläge zu finden, die zu relevanten Verschlankungen der Prüfungen und Verfahrensabläufe führen, ohne das es zu Absenkungen des Schutzstandards für Mensch und Umwelt kommt.
Autor(en)
Dr. Sabine Gärtner
Contentpartner
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Publikation
StoffR 06 / 2007 (Dezember 2007)
Verkaufspreis
€ 25,00