REACH: Grundfragen des Vollzugs, insbesondere durch die ECHA, sowie des Rechtsschutzes
Die REACH-Verordnung ist vorläufiger Höhepunkt einer Entwicklung, die dazu geführt hat, dass die Europäische Gemeinschaft ein "politischer Hoheitsträger staatsähnlicher Natur" ist. Die Frage, ob die Gemeinschaft zunehmend auch Vollzugsaufgaben von den Mitgliedstaaten übernehmen soll, ist eine "föderale Grundsatzfrage . . . mit verfassungsrechtlicher Qualität". Im Chemikalienrecht ist sie entschieden: Die REACH-Verordnung überträgt wesentliche Bereiche des Vollzugs der Agentur für chemische Stoffe (ECHA) und damit einer Behörde der Europäischen Union, die teilweise eigene Entscheidungsbefugnisse im (Außen-) Rechtsverhältnis zu den betroffenen Unternehmen hat, teilweise eine tragende Rolle bei der Vorbereitung von – normativen und administrativen – Durchführungsakten der Kommission übernimmt. Für Wissenschaft und Praxis wird REACH zum Referenzgebiet für Grundsatzfragen des europäischen Verwaltungsverbundes.
II. Grundfragen des Vollzugs
III. Grundfragen des Rechtsschutzes
IV. Schlussbemerkung