Großprojekte und Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechts

Das Verfahren "Westumfahrung Halle" dürfte in verschiedener Hinsicht für den Einfluss exemplarisch sein, den das europäische Naturschutzrecht auf die Infrastrukturplanung ausübt. Dieser Einfluss wird entscheidend von der Verbandsklage bestimmt. Der Erfolg der genannten Verbandsklage ist kein unglücklicher Zufall, der sich so nicht wiederholen kann. Auch bei anderen Infrastrukturvorhaben können politische Entscheidungsträger, Behörden und Planer sich nicht in Sicherheit wiegen, ähnliche Unbill werde zukünftig vermeidbar sein. Betroffen sind in der Öffentlichkeit umstrittene Großprojekte. Möglicherweise wird das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz schon aus diesem Grunde nicht das bewirken können, was sein Name zu versprechen scheint. Aber auch der Bau einer Umgehungsstraße, den die von Abgasen und Verkehrslärm geplagten Anwohner der Ortsdurchfahrt seit Jahren herbeisehnen, kann an einer Verbandsklage scheitern, wenn europäisches Naturschutzrecht durchgreift und ein Naturschutzverband aktiv wird. Es deutet einiges darauf hin, dass das deutsche Fachplanungsrecht sich in einer Krise befindet, die von dem europäischen Naturschutzrecht im Zusammenwirken mit der Verbandsklage ausgelöst wird. Die Ursachen für die sich abzeichnende Misere sind struktureller Art. Sie sind systemimmanent. Die nationale Rechtsprechung wird nur sehr begrenzt einen Beitrag leisten können, um der fehlenden Planungssicherheit entgegenzutreten.

I. Einleitung
II. Zeitenwende im Verhältnis von Naturschutz und Infrastrukturplanung
III. Habitat-Richtlinie als gerichtlicher Kontrollmaßstab
IV. Auslegungsergebnisse zum Gebietschutz der Habitat-Richtlinie
V. Infrastrukturplanung in der Krise
Autor(en)
Willi Vallendar
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 06 / 2007 (Dezember 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00