Die Organisation der Abfallwirtschaft zwischen EU-Reformvertrag und § 107 GO NRW
Die Rekommunalisierung ist in aller Munde. Das gilt vor allem für die Abfallwirtschaft. Der neue Begriff dafür ist das Insourcing. Die Möglichkeiten dafür öffnet aus europarechtlicher Warte auf den ersten Blick ein Zusatzprotokoll zur Daseinsvorsorge, das nach dem Beschluss der Staatsund Regierungschefs von Ende Juni 2007 dem EU-Reformvertrag – dem Vertrag von Lissabon – beigefügt werden soll. Nach Art. 1 dieses Protokolls über Dienste von allgemeinem Interesse gehört zu den festen Werten der Union in diesem Bereich vor allem "die wichtige Rolle und der weite Ermessensspielraum der nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage, wie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse auf eine den Bedürfnissen der Nutzer so gut wie möglich entsprechende Weise zu erbringen, in Auftrag zu geben und zu organisieren sind". Nach Art. 2 dieses Protokolls berühren die Bestimmungen der Verträge "in keiner Weise die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, nicht wirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse zu erbringen, in Auftrag zu geben und zu organisieren".