Zwischenruf - Private Papiertonne in hoheitlicher Ordnung?
Die intensive Diskussion zwischen kommunalen und privaten Entsorgern um die Verantwortung für die Altpapiertonne (Blaue Tonne) ist hinreichend bekannt. In der Regel neigen Kommunen dazu, dem privaten Unternehmer die eigenständigen Aktivitäten juristisch untersagen zu lassen um nicht von den Erlösen der Altpapiervermarktung abgeschnitten zu werden. Manche Kommunen sehen allerdings in einem Rechtsstreit keine Chancen, sind womöglich sogar bereits vor Gericht gescheitert und meinen den Unternehmer notgedrungen gewähren lassen zu müssen. Von daher wird eine "hoheitliche Ordnung" als dritter Weg in Betracht gezogen: Die Kommune geht nicht gegen die gewerbliche Sammlung vor, sondern duldet sie "aktiv"!.
1 Ausgangslage
2 Private Sammlung in hoheitlicher Ordnung
2 Private Sammlung in hoheitlicher Ordnung
Autor(en)
Dipl.-Ing. Stefan Meisinger
Contentpartner
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Publikation
Sicherung kommunaler Wertstoffmengen (2008) (Februar 2008)
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