Brüche vermeiden und Probleme vermindern
Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie und die Abfalleinstufung sollten möglichst eng mit dem Chemikalienrecht verzahnt werden
Das Europäische Abfallverzeichnis (EWL) wurde mit der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in nationales Recht umgesetzt. Da für die Einstufung von Abfällen nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Chemikalienrecht übernommen worden ist, werden nicht wenige Abfälle in ihrem Gefährdungspotential unterschätzt. Zudem tauchen immer wieder praktische Vollzugsprobleme auf. Für die nächste Novelle der EWL werden deshalb Vorschläge für eine Überarbeitung vorgelegt. Sie zielen im Kern darauf ab, die Einstufung von Abfällen nunmehr umfassend mit der nach dem Chemikalienrecht zu verzahnen. Hierfür wäre es wichtig, diesbezüglich bestehende Widersprüche im Entwurf der neuen Abfallrahmenrichtlinie – wo sie auf das Chemikalienrecht samt Zubereitungsrichtlinie verweist – auszuräumen. Die Möglichkeit dafür besteht noch in der Zweiten Lesung durch Europäisches Parlament und Rat im Frühjahr dieses Jahres.
Autor(en)
Dr. rer. nat. Detlef Bimboes
Contentpartner
© Rhombos-Verlag
Publikation
ReSource 04 / 2007 (Januar 2008)
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