Tierversuche und Alternativmethoden im Gemeinschaftsrecht

Die Diskussion über die Notwendigkeit der Durchführung von Tierversuchen ist nicht neu und wird geführt, seitdem es Tierversuche gibt. Auf der einen Seite wird die grundsätzliche Berechtigung, derartige Tests durchzuführen, insbesondere auf ethischer und moralischer Ebene, in Zweifel gezogen, weil Leiden, Beeinträchtigungen und auch der Tod von Tieren eintreten. Auf der anderen Seite wird die Durchführung von Tierversuchen als gerechtfertigt angesehen.

So werden wissenschaftliche,aber auch ethische Argumente ins Feld geführt, um die Notwendigkeit von Tierversuchen zu belegen.
Es wird als vertretbare Abwägung angesehen, das Leiden von Tieren in Kauf zu nehmen, um das Leiden von Menschen zu vermeiden oder zu verhindern.In den letzten Jahrzehnten hat sich eine Wissenschaft zur Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen
herausgebildet, die sich insbesondere mit in-vitro und in-silico Methoden befasst. Ausgangspunkt für diese Entwicklung ist das von Russel und Burch 1959 in der experimentellen Biomedizin entwickelte Konzept zur Verminderung von Tierversuchen, welches in Expertenkreisen mit den Schlagworten „Refinement, Reduction and Replacement“ umschrieben wird (3R-Konzept). Im Mittelpunkt
dieses Konzeptes stehen Verminderung von Leiden der Tiere im Versuch durch eine Verbesserung der Versuchsdurchführung,
die Verminderung der Zahl der Tiere, die in Experimenten verwendet werden, und der vollständige Ersatz von Tierversuchen durch Alternativmethoden6.
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© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 05 / 2007 (Juli 2007)
Verkaufspreis
€ 25,00