Sekundärprodukte und Sekundärstoffe – Ende der Abfalleigenschaft und Beginn der REACH-Regulierung?

Wesentlicher Baustein für die Umsetzung der im Sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften entwickelten „Thematischen Strategie für Abfallvermeidung und- recycling“ ist die Verbesserung und Fortentwicklung der Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EWG vom 25.07.19754. Der hierzu von der Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag vom 21.12.20045 verfolgt die Zielsetzungen,

–die vorhandenen Begriffsbestimmungen von Verwertung und Beseitigung von Abfällen zur Erlangung größerer Rechtssicherheit neu zu fassen und eine gültige Definition zum Recycling von Abfällen festzulegen, – ein Umweltziel den Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt der Verringerung der ökologischen Folgen von Abfallentsorgung und -bewirtschaftung zugrunde zu legen, – ein Ressourcenkonzept auf Abfälle anzuwenden, das von dem Grundgedanken des Lebenszyklus ausgeht und bei dem sämtliche Phasen einer Ressource im Hinblick auf deren ökologische Folgen einschließlich der Wechselwirkungen
Berücksichtigung findet, – unter Rückgriff auf Kriterien für bestimmte Abfallströme festzulegen, ab wann Abfall nicht mehr als Abfall,
sondern als Sekundärprodukt oder -stoff angesehen wird, damit Recycling-Materialien der Umwelt nicht schaden. Sofern die Recyclingunternehmen die Kriterien einhalten, soll der Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Recycling-Werkstoffe geringer werden.
Autor(en)
Dr. Günter Kitzinger
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2007 (Juli 2007)
Verkaufspreis
€ 25,00