„Schönheitschirurgie“ im österreichischen Medizinrecht
Das Geschäft mit der Schönheit floriert. Bereits im Jahr 2001 ließen z.B. ca.400.000 Menschen in Deutschland eine „Schönheitsoperation“ an sich durchführen, 2002 mehr als 800.000, im darauf folgenden Jahr wurde die Millionengrenze erreicht, Tendenz steigend.
Das Altersspektrum der Patienten reicht von 12 bis 84 Jahren. Schätzungen zufolge ist jeder fünfte Patient männlich. Die medizinischen Risiken sind durchaus erheblich. Auch in Österreich boomt der Markt mit der Schönheit. Verbraucher europaweit, insbesondere auch in Österreich und Deutschland, stehen einem kaum überschaubaren Angebot an medizinischen Behandlungen und Eingriffen mit dem Ziel der Verjüngung und Verschönerung gegenüber. Der erfolgreich verlaufene kosmetische Eingriff vermag tatsächlich die Lebensqualität des Patienten zu verbessern bzw. wiederzuherstellen, Selbstbewusstsein zu stärken oder die empfundene Unzufriedenheit mit dem äußeren Erscheinungsbild zu beseitigen. Doch ist generell und gerade im Besonderen bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen äußerste Sorgfalt bei der Auswahl jenes Arztes geboten, der die kosmetische Behandlung durchführen soll.
Autor(en)
Prof. Dr. Dr. Dr. Dieter G. Kindel, Mag. iur. Dr. iur. Iris Maria Kirschner
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2007 (Juli 2007)
Verkaufspreis
€ 25,00