Freiwillige elektronische Nachweis und Registerführung vor dem 1. April 2010

Die Überwachungsvorschriften des deutschen Abfallrechts wurden mit Wirkung vom 1.2.2007 grundlegend novelliert. Dabei haben die neuen Regelungen eine nachhaltige Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung zum Ziel. Dieses Ziel soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass für die Dokumentation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen die aktuellen elektronischen Kommunikationstechniken genutzt werden. Dass damit erhebliche Erleichterungenfür die Wirtschaftsbeteiligten und – vielleicht mehr noch – für die Behörden verbunden sein können, istunstreitig.

Bund der Wirtschaft keinesfalls immer einheitlich.2 Denn das zugrunde liegende DV-Konzept erschien sehr komplex und wurde bisweilen mit dem LKW-Mautsystem „Toll Collect“ verglichen, dessen Anfangsschwierigkeiten noch gut in Erinnerung waren. Zudem war den Betroffenen bald klar geworden, dass die des Konzeptes nicht unerhebliche Investitionen und eine Neugestaltung der bisherigen Arbeits- und Verfahrensabläufe erforderlich machen würde.3 Nichtsdestoweniger hat der Gesetz- und Verordnungsgeber an seinem Konzept festgehalten und ab dem 1.4.2010 eine elektronische Nachweis- und Registerführung verpflichtend vorgeschrieben.
Autor(en)
Dr. Olaf Kropp
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2007 (November 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00