Zwei Jahre ElektroG: Anwendungsbereich,Registrierung, Wettbewerbsrecht –zum Stand der Rechtsprechung
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 16.3.2005 (BGBl I, S. 762) ist in weiten Teilen seit nunmehr über zwei Jahren in Kraft. Erste Gerichtsentscheidungen zu dem Gesetz folgten bereits Ende des Jahres 2005 im Zusammenhang mit der zum 24.11.2007, 24 Uhr, endenden Registrierungsfrist.
Registrierungspflichten für Hersteller, Gestellungs- und Abholanordnungen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), Gebührenbescheide und neuerdings auch wettbewerbsrechtliche Fragestellungen beschäftigen seither die Gerichte. Auch wenn zahlreiche Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, bieten die bislang vorliegenden Entscheidungen Anlass, sich mit dem Stand der Rechtsprechung auseinander zu setzen, um hieraus Handlungsoptionen für die betriebliche Praxis abzuleiten. Der vorliegende Beitrag liefert einen ersten Zwischenbericht zum Stand der Rechtsprechung.
Autor(en)
Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin A. Ahlhaus, Dr. Stephan Patrick Waggershauser
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2007 (November 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00