Vergärungsanlagen als Vorschaltanlagen vor der Kompostierung – Technik, Kosten und Wirtschaftlichkeit
Die Anforderungen an die Planung sowie den Standort von Vergärungsanlagen für die Behandlung und Verwertung von Bioabfällen wird nicht nur durch die technischen Rahmenbedingungen, sondern ebenso durch die gesetzgeberischen Vorgaben bestimmt und können daher einem raschen Wandel unterliegen.
Die Behandlung von Bioabfällen hat sich in den letzten Jahren in Folge der Veränderungen der rechtli-chen Rahmenbedingungen für die biologische Abfallbehandlung und -verwertung erheblich geändert. Der wesentliche Gesichtspunkt ist hierbei der Umwelt- und Kli-maschutz im Hinblick auf eine umweltgerechte Behandlung und Verwertung der Ab-fälle. In den vergangenen Jahren rückte darüber hinaus die Nutzung des Energiein-haltes der Abfälle immer mehr in den Fokus.
Der Umwelt- und Klimaschutz hat im politischen Handeln gegenüber früheren Jahren einen deutlich höheren Stellenwert. Nahezu alle Industrienationen haben sich als Ergebnis des Klimagipfels im Jahre 1997 in Kyoto verbindliche Ziele zur Verminde-rung der Treibhausgase gesetzt. Die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die russische Regierung Ende 2004 machte den Weg für das völkerrechtliche Inkrafttre-ten des Abkommens Anfang 2005 frei.
Der Stellenwert der Bioenergie für die Erreichung dieser Zielvorgaben wird dadurch deutlich, dass die Europäische Gemeinschaft die vorrangige Förderung erneuerbarer Energien für erforderlich hält. Sichtbare Zeichen sind der Erlass der Richtlinien 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizi-tätsbinnenmarkt und der Richtlinie 2003/30/EG vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Ver-kehrssektor und die Vorgabe nationaler Richtziele für die einzelnen Mitgliedsstaaten als ein Instrument zur Erreichung der Zielsetzung. Weiterhin wurde die EU-Emissionshandelsrichtlinie durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz in deutsches Recht umgesetzt.
Der Umwelt- und Klimaschutz hat im politischen Handeln gegenüber früheren Jahren einen deutlich höheren Stellenwert. Nahezu alle Industrienationen haben sich als Ergebnis des Klimagipfels im Jahre 1997 in Kyoto verbindliche Ziele zur Verminde-rung der Treibhausgase gesetzt. Die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die russische Regierung Ende 2004 machte den Weg für das völkerrechtliche Inkrafttre-ten des Abkommens Anfang 2005 frei.
Der Stellenwert der Bioenergie für die Erreichung dieser Zielvorgaben wird dadurch deutlich, dass die Europäische Gemeinschaft die vorrangige Förderung erneuerbarer Energien für erforderlich hält. Sichtbare Zeichen sind der Erlass der Richtlinien 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizi-tätsbinnenmarkt und der Richtlinie 2003/30/EG vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Ver-kehrssektor und die Vorgabe nationaler Richtziele für die einzelnen Mitgliedsstaaten als ein Instrument zur Erreichung der Zielsetzung. Weiterhin wurde die EU-Emissionshandelsrichtlinie durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz in deutsches Recht umgesetzt.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Thomas Turk, Dr.-Ing. Michael Kern, Dipl.-Biol. Werner Sprick, Dipl.-Ing. Jürgen Hake
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
Biomasse-Forum (2007) (Oktober 2007)
Verkaufspreis
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