Der derzeitige Stand von „Natura 2000“ in Rumänien

Erstmals wurde mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro im Juni 1992 (CBD) politisch und rechtlich anerkannt, dass die biologische Vielfalt einen herausragenden Stellenwert genießt und deshalb ihre Erhaltung und die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile angestrebt werden.

Die zentralen Instrumente zur Bewahrung der biologischen Vielfalt auf der Ebene der Europäischen Union stellen die Vogelschutzrichtlinie (V-RL) und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) dar. Diese bilden die Grundlage für den Europaweiten Aufbau eines kohärenten ökologischen Schutzgebietssystems mit dem Namen „Natura 2000“, welches die aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht besonders schutzwürdigen Lebensräume und Arten erhalten und ggf. entwickeln soll. Mit dem am 1.1.2007 erfolgten Beitritt Rumäniens in die Europäische Union (EU) unterliegt das Land den Erfordernissen dieser beiden Richtlinien, d.h. Rumänien ist verpflichtet, die Europäischen Vogelschutzgebiete i.S. des Art. 4 Abs. 1, 2 V-RL zu melden, die FFH-Vorschlagsgebiete gegenüber der Kommission für die Erstellung der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gem. Art. 4 Abs. 1, 2 FFH-RL zu benennen sowie die von Art. 6 Abs. 3, 4 FFH-RL geforderte Verträglichkeitsprüfung umzusetzen und zu verwirklichen.
Autor(en)
Dr. Claudia Fischer, Dr. László Rákosy
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 04 / 2007 (September 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00