Das maßgebliche Rechtsregime für Nutzungsbeschränkungen der Fischerei in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Nutzung und Schutz der maritimen Umwelt in der ausschließlichen Wirtschaftszone stehen in einem Spannungsverhältnis, das nicht nur in sich kaum zu lösen ist; die Schwierigkeiten in normativer Hinsicht werden noch dadurch verstärkt, dass der Gesetzgeber ein Mehrebenensystem der Rechtsordnung zu beachten hat.
Mit den in § 38 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG angesprochenen und hier im Zentrum der Betrachtung stehenden Möglichkeiten der Beschränkung der Fischerei wird ein Komplex thematisiert, dessen juristische Bewältigung – wie auch im Schrifttum zu Recht konstatiert wird– schwierige Rechtsfragen aufwirft.Dabei kommt der Untersuchung des Verhältnisses gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen zu den nationalen Regelungen zentrale Bedeutung zu, erweist sich diese Relation doch als maßgeblich für die Umsetzungsmöglichkeiten sekundärrechtlicher Verpflichtungen im Bereich des Umweltrechts, die aber mit der gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzordnung insoweit kollidieren können, als dass die Umsetzung durch den nationalen Gesetzbzw. Verordnungsgeber einen Kompetenzbereich betrifft, der prima facie dem Zugriff der Mitgliedstaaten entzogen zu sein scheint.
Autor(en)
Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 04 / 2007 (September 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00