Auswirkungen der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe auf das Abfallrecht
Bereits seit Jahrzehnten existieren verschiedene Initiativen, die dem Schutz vor persistenten organische Schadstoffen dienen. Einige völkerrechtliche Übereinkommen beziehen diese Thematik ausdrücklich ein, so etwa das Rotterdamer Übereinkommen, das Stockholmer Übereinkommen, das Aarhus-Protokoll, das Baseler Übereinkommen sowie die Erklärung von Rio de Janeiro aus dem Jahre 19928.
Seit dem 19.7.2004 gilt europaweit die Verordnung Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe. Persistente organische Schadstoffe, sog. POPs, sind besonders gefährliche Stoffe, die im Verdacht stehen, bei Menschen Krebs und zahlreiche Immunerkrankungen zu verursachen bzw. das Immunsystem zu schädigen. Zu diesen Stoffen gehören neben verschiedenen Schädlingsbekämpfungsmitteln wie DDT und Lindan auch polychlorierte Biphenyle (PCB), die unter anderem als Weichmacher in Kabeln und Isoliermaterialien sowie in erheblichem Umfang als Isolatorenöl in Großkondensatoren und -transformatoren Verwendung gefunden haben. Auch Dioxine und Furane werden zu POPs gerechnet. Sie entstehen insbesondere bei bestimmten Verbrennungsprozessen. Den genannten Stoffen ist gemeinsam, dass sie nicht nur als hochgiftig, sondern auch als langlebig gelten und die Eigenschaft haben, sich in der Umwelt und in der Nahrungskette anzureichern.
Autor(en)
Ernst Wilke
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2007 (September 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00