Immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Industriekraftwerken innerhalb von Produktionsanlagen

Bei Investitionsvorhaben, die die Errichtung von industriellen Kraftwerken im räumlichen Verbund mit Produktionsanlagen zum Gegenstand haben, herrscht mitunter Unklarheit über die zutreffende genehmigungs- und sonstige immissionsschutzrechtliche Beurteilung.

Das Immissionsschutzrecht kennt den Begriff des Industriekraftwerks nicht. Die insoweit maßgebliche Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, die 4. BImSchV, spricht in Nr. 1. 1, 1. 2 und 1. 3 sowie in Nr. 8. 2 des Anhangs nur von Kraftwerken, Heizkraftwerken, Heizwerken und sonstigen Feuerungsanlagen, in Nr. 8. 1 bei Anlagen zum Einsatz von Abfällen, um die es sich bei den sog. Ersatzbrennstoffen regelmäßig handelt, von „Anlagen zur Verwertung von Abfällen und sonstigen Stoffen.“ Mit dem Begriff des Industriekraftwerks soll im Grunde keine besondere Spezies immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen erfasst, sondern nur zum Ausdruck gebracht werden, dass es dabei nicht um Energieerzeugungsanlagen für die öffentliche Versorgung geht, sondern um die individuelle, gleichsam inselhafte Energieversorgung industrieller Produktionsanlagen mit Strom und Wärme, insbesondere mit Prozessdampf.
Autor(en)
Dr. Manfred Rebentisch
Contentpartner
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Publikation
AbfallR 04 / 2007 (September 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00