Raumordnerische Kompetenzen der EU durch die „territoriale Kohäsion“ nach dem Entwurf des EU-Verfassungsvertrages?

Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat sich bereits mehrfach mit der künftigen europäischen Raumordnungspolitik befasst. Auf ihrer 32. Sitzung am 28.4.2005 hat sie einstimmig auf der Basis eines Positionspapiers des Hauptausschusses einen Beschluss zur „Fortentwicklung der europäischen Raumentwicklungs- und Strukturpolitik“ gefasst.

Der Begriff des „territorialen Zusammenhalts" 1 findet sich an verschiedenen Stellen im Entwurf des EU- Verfassungsvertrages, ohne dass es eine verbindliche Definition dieses Begriffes gibt. Er wird im EU-Verfassungsvertrag neben dem aus dem EG-Vertrag übernommenen Ziel des „wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts" als eigenständiges Ziel der EU festgelegt (Art. I-3 Abs. 3). 2 Die Union und die Mitgliedstaaten teilen sich die Zuständigkeit für den Bereich des territorialen Zusammenhalts [Art. I-14 Abs. 2 c)].
Autor(en)
Ministerialdirigent Prof. Dr. Konrad Goppel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 03 / 2007 (August 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00