Raumordnerische Kompetenzen der EU durch die territoriale Kohäsion“ nach dem Entwurf des EU-Verfassungsvertrages?
Positionspapier des Ausschusses Recht und Verfahren“ der Ministerkonferenz für Raumordnung/Vorsitz: Prof. Dr. Goppel zu Legislative Kompetenzen der EU im Bereich der europäischen Raumentwicklungspolitik im Hinblick auf den territorialen Zusammenhalt nach dem Entwurf des EU-Verfassungsvertrages“.
Der Begriff des territorialen Zusammenhalts“ findet sich an verschiedenen Stellen im Entwurf des EU-Verfassungsvertrages, ohne dass es eine verbindliche Definition dieses Begriffes gibt. Er wird im EU-Verfassungsvertrag neben dem aus dem EG-Vertrag übernommenen Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts“ als eigenständiges Ziel der EU festgelegt (Art. I-3 Abs. 3).2 Die Union und die Mitgliedstaaten teilen sich die Zuständigkeit für den Bereich des territorialen Zusammenhalts [Art. I-14 Abs. 2
c)]. Nähere Regelungen zum territorialen Zusammenhalt enthalten die Art. III-220 bis III-224. Art. III-221 Abs. 3 ermächtigt die Union, unbeschadet der im Rahmen der anderen Politikbereiche der Union erlassenen Maßnahmen spezifische Maßnahmen außerhalb der Strukturfonds durch Europäisches Gesetz oder Rahmengesetz festzulegen.
Damit stellt sich die Frage, welche legislativen Kompetenzen der Entwurf des Verfassungsvertrages der EU im Bereich des territorialen Zusammenhalts zuweist; insbesondere ist zu untersuchen, ob der EU materielle Gesetzgebungsbefugnisse eingeräumt werden oder ob die bisherige Kompetenzaufteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten unverändert bleibt.
c)]. Nähere Regelungen zum territorialen Zusammenhalt enthalten die Art. III-220 bis III-224. Art. III-221 Abs. 3 ermächtigt die Union, unbeschadet der im Rahmen der anderen Politikbereiche der Union erlassenen Maßnahmen spezifische Maßnahmen außerhalb der Strukturfonds durch Europäisches Gesetz oder Rahmengesetz festzulegen.
Damit stellt sich die Frage, welche legislativen Kompetenzen der Entwurf des Verfassungsvertrages der EU im Bereich des territorialen Zusammenhalts zuweist; insbesondere ist zu untersuchen, ob der EU materielle Gesetzgebungsbefugnisse eingeräumt werden oder ob die bisherige Kompetenzaufteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten unverändert bleibt.
Autor(en)
Ministerialdirigent Prof. Dr. Konrad Goppel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 03 / 2007 (August 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00