Auswirkungen von REACH
Das neue europäische Chemikalienrecht sieht eine weitreichende Abfallausnahme vor
Am 1. Juni 2007 ist die REACH-Verordnung in Kraft getreten. Europaweit gilt damit ein neu strukturiertes, einheitliches Chemikalienrecht, das Mensch und Umwelt besser vor den Risiken gefährlicher Stoffe schützen soll. Die Verordnung berührt nicht den Kernbereich der Abfallwirtschaft. Gleichwohl können im Einzelfall und bei bestimmten Materialströmen gerade in der Anfangszeit von REACH erhebliche Schwierigkeiten auftreten, die teilweise auch damit zusammenhängen, dass zu bestimmten Fragestellungen der Auslegung von REACH – zum Beispiel der vielfach sehr entscheidenden Differenzierung zwischen Zubereitungen und Erzeugnissen – noch Unsicherheiten bestehen. Der vorliegende Beitrag untersucht mögliche Auswirkungen der REACH-Verordnung auf die Abfallwirtschaft.
Autor(en)
Dr. jur. Christian Meineke
Contentpartner
© Rhombos-Verlag
Publikation
ReSource 02 / 2007 (Juli 2007)
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