Umwelthaftung für Abfallentsorgungsanlagen
Die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen unterliegen zahlreichen Haftungsnormen, aufgrund derer sie für Schäden an Umweltgütern einzustehen haben, die durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage verursacht werden.
Neben die hergebrachten Haftungsregelungen insbesondere des Zivilrechts tritt künftig das jüngst verabschiedete Umweltschadensgesetz, das umfassende Informations-, Gefahrenabwehr- und Sanierungspflichten normiert und die Umwelthaftung auf Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen ausdehnt. Eine derartige öffentlich-rechtliche Einstandspflicht für sog. Öko- oder Biodiversitätsschäden existierte im deutschen Recht bislang nicht. Der Vollzug des Umweltschadensgesetzes dürfte Probleme bereiten, da für die Ermittlung der Ökoschäden“ und für die Bestimmung der konkreten Sanierungspflichten Anhaltspunkte wie beispielsweise Erhebungen, Kartierungen und Bewertungen des ökologischen Bestands fehlen. Der Beitrag untersucht, wie die Umwelthaftung der Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen gesetzlich ausgestaltet ist und mit welchen zusätzlichen Haftungspflichten und -risiken aufgrund des neuen Umweltschadensgesetzes gerechnet werden muss.
Autor(en)
RA Prof. Dr. Martin Beckmann, RA Dr. Antje Wittmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2007 (April 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00