Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG vom 22.9.2006
Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
Aus bundesdeutscher Sicht kann man zunächst die Frage aufwerfen, ob es einer Regelung des Bodenschutzes auf europäischer Ebene überhaupt bedarf. Das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17.03.1998 hat sich bewährt und bildet auf nationaler Ebene einen ausreichenden Rechtsrahmen für den Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten. Gleichwohl spricht vieles für eine Regelung auf Gemeinschaftsebene. Eine solche Regelung könnte dazu beitragen, sowohl gleiche Umweltstandards als auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten zu schaffen. Überdies scheint eine Bodenschutzrahmenrichtlinie geeignet, den erforderlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit verunreinigten Böden auch in solchen Mitgliedstaaten zu schaffen, bei denen bislang hier nur auf Regelungen des Abfallrechts oder sogar des Strafrechts zurückgegriffen werden konnte. Einer Ausweitung abfallrechtlicher Regelungen auf unbewegliche Sachen allein deshalb, um so die erforderlichen Eingriffsbefugnisse für die Sanierung verunreinigter Grundstücke zu schaffen, bedürfte es dann nicht. werden.
Autor(en)
Dr. Thomas Galle-Bürgel, Dr. Thomas Gerhold, Stefan Kopp-Assenmacher, RA, Dr. Inga Schwertner
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
EurUp 02 / 2007 (April 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00