Benutzungsbedingungen und Haftungsfragen im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung

In den vergangenen Jahren hat sich die Rechtsprechung wieder vermehrt mit den Benutzungsbedingungen im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgungs-einrichtungen auseinandergesetzt. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Zumutbarkeit für den Benutzer als Abfallbesitzer/-erzeuger, sondern auch darum, in welcher Art und Weise die Erfüllung der Abfallüberlassungspflicht satzungsrechtlich geregelt werden kann, um Schäden an Personen und Sachen und daraus resultierende Haftungsansprüche im Rahmen der Einsammlung und Beförderung von Abfällen zu vermeiden.

Die Städte, Gemeinden und Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger führen die ihnen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Abfallentsorgung (vgl. § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG i.V.m. § 5 Abs. 2, Abs. 6 LAbfG NRW) regelmäßig im Rahmen kommunaler Abfallentsorgungseinrichtungen durch. Dabei ist unter dem Begriff der „kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung“ grundsätzlich die Gesamtheit des personellen und sachlichen Mitteleinsatzes der Kommune (Stadt, Gemeinde, Kreis) mit dem Ziel der Entsorgung der auf den Grundstücken im (Zuständigkeits-) Gebiet anfallenden Abfälle zu verstehen.
Autor(en)
Dr. jur. Peter Queitsch
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2007 (April 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00