Naturwissenschaftlich-technische vs. juristische Rationalität
Anmerkungen zur Diskussion über den Verwerterstatus“ von Abfallverbrennungsanlagen
Der VGH Baden-Württemberg hat sich daran gemacht, das Problem der Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung bei der Verbrennung von Abfällen in Abfallverbrennungsanlagen wie weiland Alexander der Große den gordischen Knoten mit dem Schwert mit einer ungewöhnlich possessiven Feststellung in seinem Sinne zu lösen:
... nach geltendem Recht lassen sich in diesem Punkt dieingenieurwissenschaftliche sowie ökonomische Rationalität einerseits und die juristische Rationalität andererseits nicht in Deckung bringen ...“
(Urteil vom 21.3.2006 – 10 S 790/03, AbfallR 2006, 144 f.)
Die durch das Urteil zu entscheidende Streitfrage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Abfälle in Abfallverbrennungsanlagen verwertet werden, ist ein praktisch bedeutsames Problem seit Inkrafttreten des KrW-/AbfG im Jahre 1994 mit seiner Übernahme des umfassenden europäischen Abfallbegriffes. Eine alle Beteiligten überzeugende und vollzugstaugliche Antwort hat es bis heute allerdings nicht gegeben.
... nach geltendem Recht lassen sich in diesem Punkt dieingenieurwissenschaftliche sowie ökonomische Rationalität einerseits und die juristische Rationalität andererseits nicht in Deckung bringen ...“
(Urteil vom 21.3.2006 – 10 S 790/03, AbfallR 2006, 144 f.)
Die durch das Urteil zu entscheidende Streitfrage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Abfälle in Abfallverbrennungsanlagen verwertet werden, ist ein praktisch bedeutsames Problem seit Inkrafttreten des KrW-/AbfG im Jahre 1994 mit seiner Übernahme des umfassenden europäischen Abfallbegriffes. Eine alle Beteiligten überzeugende und vollzugstaugliche Antwort hat es bis heute allerdings nicht gegeben.
Autor(en)
Dr. Bodo A. Baars, Dr. Ing. Adolf Nottrodt
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2007 (Juni 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00