REACH: Deliktsrechtliche Haftung wegen Informationspflichtverletzung

Die in der REACH-VO enthaltenen Informationspflichten über das SDB oder die SI sind auch haftungsrechtlich im Bereich des Deliktsrechts von Bedeutung: Die Verletzung einer Informationspflicht nach REACH indiziert im Regelfall auch die Verletzung einer Verkehrspflicht und bildet damit Ansatzpunkt für eine mögliche Schadensersatzhaftung.

Die Einhaltung der Informationspflichten aus der REACH-VO stellt dabei aber nur einen Mindeststandard dar. Auch wer diesen Mindeststandard einhält, kann eine Haftung nicht mit Sicherheit ausschließen. Im Einzelfall kann es zur Vermeidung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich sein, über die in der REACH-VO enthaltenen Informationspflichten hinaus Gefahrhinweise zu erteilen.
Autor(en)
Dr. Markus Wintterle
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2007 (Juni 2007)
Verkaufspreis
€ 25,00