Energetische Verwertung oder thermische Beseitigung – eine unendliche Geschichte
Zu den Entscheidungen des Niedersächsischen OVG vom 18.1.20061, des VGH Baden-Württemberg vom 21.3.20062 und des VG Minden vom 30.8.2006
Mit der Entscheidung, die AbfRRl zu ändern 5 , wird die seit der Einführung des KrW-/AbfG andauernde Diskussion, wann eine Abfallverbrennung als energetische Verwertung oder alternativ als Beseitigung einzustufen ist, intensiver geführt als bisher. Die Vertreter der unterschiedlichen Verbände, der Industrie sowie der in der Entsorgungswirtschaft tätigen Unternehmen versuchen, ihren Einfluss hinter den Kulissen geltend zu machen. In Deutschland handelt es sich hierbei insbesondere um Gegner und Befürworter einer Liberalisierung der Abfallwirtschaft. Diese Einflussnahme verfolgt nicht immer das Ziel, die ökologisch und ökonomisch sinnvollste Art der Abfallentsorgung zu entwickeln: Beide Seiten sehen nunmehr in der Änderung der AbfRRl die Möglichkeit, dass durch ihren Einfluss die im KrW-/AbfG angelegte Aufgabenteilung zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungs trägern und der privaten Entsorgungswirtschaft 6 zu ihrem Vorteil abgeschafft oder zumindest der derzeitige Bestand gegen den Widerstand der jeweils anderen Seite festgeschrieben wird.
Autor(en)
Dr. André Brandt
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2007 (Juni 2007)
Verkaufspreis
€ 32,00