Abgrenzung kosmetische Mittel / Arzneimittel

Kosmetische Mittel mit angepriesenen hochwirksamen bioaktiven Wirkstoffen zum Erhalt eines guten Hautzustands oder zur Pflege von Hautveränderungen ohne Krankheitswert haben in Europa schon längst den Markt erobert. Bei zunehmend mehr Produkten fällt die Beurteilung nicht leicht, ob es sich noch um ein kosmetisches Mittel oder schon um ein Arzneimittel handelt

Während Arzneimittel in einem aufwändigen Verfahren behördlich zugelassen werden müssen, liegen die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die angepriesene Wirkung von Kosmetika allein in der Verantwortung des Herstellers. Deshalb ist die amtliche Überwachung hier besonders gefordert, den Verbraucher vor Produkten mit auf Krankheiten bzw. Heilung bezogenen Werbeaussagen (Präsentationsarzneimittel) oder vor Produkten mit signifikant pharmakologischer Wirkung auf den menschlichen Körper (Funktionsarzneimittel) zu schützen. Der Karlsruher Kosmetiktag „Abgrenzung kosmetische Mittel / Arzneimittel“ diente 90 Sachverständigen aus Chemischen Untersuchungsämtern Deutschlands und Österreichs, aus Behörden des Bundes und der Länder, von Kosmetikverbänden sowie freiberuflichen Kosmetikchemikern und Sicherheitsbewertern als Informationsquelle und Diskussionsforum, um den aktuellen Stand der Beurteilungsmöglichkeiten von „Borderline-Produkten“ unter Berücksichtigung der naturwissenschaftlichen Fakten, der rechtlichen Maßgaben und der marktwirtschaftlichen Gegebenheiten zu erhalten.
Autor(en)
Eva-Maria Kratz, Andrea Keck-Wilhelm, Kirsten Wackernah, Dr. Gerd Mildau
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2007 (April 2007)
Verkaufspreis
€ 25,00