REACH: Stoffinformationen in der Lieferkette
Die europäische Chemikalienverordnung REACH tritt am 1.6.2007 in Kraft und soll ein Defizit an Informationen über chemische Stoffe beseitigen. Sie sieht dazu primär Informationspflichten der Hersteller und Importeure gegenüber der Europäischen Agentur für chemische Stoffe durch Registrierung oder Antrag bei zulassungsbedürftigen Stoffen vor.
Daneben werden aber auch bereits bisher bestehende Informationspflichten in der gewerblichen Stofflieferkette beibehalten und ausgebaut. REACH soll Informationslücken über die Eigenschaften von Stoffen auch bei den nachgeschalteten Anwendern 5 der Lieferkette beseitigen. Im Folgenden sollen die Änderungen durch REACH für die Erstellung von SDB und für die Übermittlung einfacher Sicherheitsinformationen (SI) sowie die weiteren neuen Informationsübermittlungs- und Informationsaufbewahrungspflichten dargestellt werden. Soweit Informationspflichten auch bisher schon bestanden und insbesondere durch SDB zu erfüllen waren, werden sie hier nur allgemein behandelt. Die Information der Anwender durch Verpackung und Kennzeichnung auf der Grundlage des weiter geltenden Rechts wird nicht dargestellt.
Autor(en)
Dr. Jürgen Fluck
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2007 (April 2007)
Verkaufspreis
€ 25,00